Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen [FIRMENNAME] (nachfolgend "Anbieter") und seinen Kunden über die Bereitstellung von Software-Lizenzen, insbesondere Nova IAM, sowie damit verbundener Dienstleistungen.
(2) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Produkten und Dienstleistungen auf der Website des Anbieters stellt kein bindendes Angebot dar.
(2) Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung eines individuellen Lizenzvertrages oder Bestellschreibens, in welchem Lizenzumfang, Vergütung, Laufzeit und sonstige individuelle Bedingungen festgelegt werden.
§ 3 Lizenzgegenstand und Lizenzmodelle
(1) Gegenstand des Lizenzvertrages ist die Bereitstellung der Software Nova IAM gemäß der vereinbarten Lizenzform:
- Pilot-Programm: Befristetes, kostenfreies Nutzungsrecht für Evaluierungszwecke. Laufzeit gemäß individueller Vereinbarung, typischerweise 60–90 Tage.
- Wartungspaket: Jährlich erneuerbares Service-Paket umfassend das Software-Nutzungsrecht (Lizenz), kontinuierliche Updates und Support, mit Flat-Fee-Modell ohne Per-User- oder Per-System-Gebühren.
- Wartung & Consulting: Wartungspaket kombiniert mit Beratungsleistungen (Setup, Migration, Training).
(2) Der Lizenzumfang wird im individuellen Vertrag festgelegt und umfasst typischerweise das Recht zur Installation, zum Betrieb und zur Anpassung der Software innerhalb der Organisation des Kunden.
(3) Eine Weitergabe, Unterlizenzierung oder kommerzielle Verwertung der Software an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Anbieters gestattet.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem im individuellen Vertrag vereinbarten Lizenzmodell.
(2) Wartungspakete werden jährlich im Voraus in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Beratungsleistungen werden nach Aufwand oder zum Festpreis abgerechnet, je nach individueller Vereinbarung.
(4) Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(5) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§ 5 Lieferung und Bereitstellung
(1) Die Software wird dem Kunden in Form eines Software-Pakets, eines Quellcode-Repositorys oder über einen vereinbarten Lieferkanal zur Verfügung gestellt.
(2) Die Installation und der Betrieb der Software erfolgen typischerweise auf Infrastruktur des Kunden (On-Premise oder Private Cloud). Der Anbieter ist nicht für die Bereitstellung von Hosting-Infrastruktur verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
(3) Updates und Patches werden während der Lizenzlaufzeit bereitgestellt. Die Verantwortung für deren Einspielung liegt beim Kunden, sofern nicht im Beratungspaket abweichend vereinbart.
§ 6 Mängelhaftung und Gewährleistung
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software bei Bereitstellung im Wesentlichen den vereinbarten Spezifikationen entspricht und frei von Rechten Dritter ist, die einer vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen.
(2) Bei Mangel hat der Anbieter das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde Minderung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
(3) Mangelansprüche verjähren in einem Jahr ab Bereitstellung der Software, sofern nicht abweichend vereinbart.
(4) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Fehler, die durch unsachgemäße Nutzung, eigenmächtige Modifikation oder Inkompatibilitäten mit Dritt-Software verursacht wurden, sofern diese nicht durch den Anbieter im Rahmen eines Beratungspakets bestätigt wurden.
§ 7 Haftungsbeschränkung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverluste ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 8 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten halten beide Vertragsparteien die Vorschriften der DSGVO und des BDSG ein.
(2) Sofern im Rahmen der Lizenz oder Beratungsleistung personenbezogene Daten durch den Anbieter verarbeitet werden, schließen die Vertragsparteien einen separaten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
(3) Detailliertere Informationen zur Datensicherheit und zum Compliance-Status finden sich im Trust Center des Anbieters.
§ 9 Source-Code-Eskrow
(1) Bei Wartungspaketen sowie Wartung-&-Consulting-Verträgen hinterlegt der Anbieter den vollständigen Quellcode der lizenzierten Software-Version bei einem unabhängigen Treuhänder.
(2) Der Eskrow-Vertrag regelt Bedingungen, unter denen der Kunde Zugriff auf den Quellcode erhält. Diese umfassen typischerweise: Insolvenz des Anbieters, Einstellung des Geschäftsbetriebs, Nichterfüllung wesentlicher vertraglicher Pflichten über einen vereinbarten Zeitraum.
(3) Der Eskrow-Vertrag wird zwischen Anbieter, Kunde und Treuhänder in einem separaten Dokument geschlossen.
§ 10 Geheimhaltung
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren nach Vertragsende geheim zu halten.
(2) Hiervon ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Mitwirkung des Empfängers öffentlich bekannt werden, dem Empfänger bereits vor Erhalt nachweislich bekannt waren, oder von Dritten ohne Verletzung von Geheimhaltungspflichten erlangt wurden.
§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Wartungspakete haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Bereitstellung, sofern nicht abweichend vereinbart.
(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und dem Vertrag ist [GERICHTSSTAND, z.B. Hamburg].
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel selbst.
Stand: April 2026